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Beelitzer Nachrichten und Wahlwerbung

Seit dem Erscheinen der ersten Beelitzer Nachrichten (BN) im September 1990 werden zu Wahlzeiten den Wahlvorschlagsträgern (Parteien und Listenverbindungen) kostenfrei  Flächen in den Beelitzer Nachrichten zur Verfügung gestellt, um für ihre Listen zu werben. Vorab wurden die Vorschlagsträger informiert, in welcher Ausgabe die Seiten zur Verfügung stehen. Ich habe die BN durchforstet und für die letzten drei Wahlen folgendes gefunden:  Es standen in der BN vom 24.09.2003 zur Wahl im Oktober einmalig 2 Seiten zur Verfügung,  zur Ausgabe vom 20.08.2008 standen ebenfalls einmalig 2 Seiten zur Verfügung. Im Jahre 2014 waren es zwei Seiten, die in der Ausgabe vom 16.03. 2014  und vom 23.04. 2014 in Anspruch genommen werden konnten. Das gleiche Verfahren erwartete ich auch für 2019.  Auf meine Nachfrage in der Stadtverwaltung diesbezüglich erhielt ich Wochen vor der Ausgabe vom 27. März  die telefonische Antwort: Ja, 1 Seite. Die  Beelitzer Nachrichten vom  26. Februar 2019  enthielten aber dann bereits eine Seite Wahlwerbung für UKB und die Ankündigung von UKB, in den nächsten Ausgaben ebenfalls  Seiten für die Kandidaten in Anspruch zu nehmen, was auch geschieht.  Also musste ich annehmen, dass die Gepflogenheiten für Wahlwerbung geändert wurden. Ich fragte beim Bürgermeister nach und erhielt  die Information: Ja, in jeder BN. Ich freue  mich natürlich, nun noch in dieser und der nächsten BN für die Liste 4 auf dem Wahlzettel werben zu können, was ich auch tue. Ich bin dennoch enttäuscht,  dass die Wahlvorschlagsträger nicht über  diese  Änderungen informiert wurden. Denn das wäre für eine Gleichbehandlung der Wahlvorschlagsträger erforderlich – jedenfalls wurde  BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN über das geänderte Procedere nicht informiert. Mich würde interessieren, wie die anderen Wahlvorschlagsträger von dem geänderten Verfahren erfahren haben.  Schade.  Ich denke, wir sollten zu dem alten Verfahren zurückkehren und zwei Seiten für jeden Wahlvorschlag freigeben und das auch den Parteien bekanntgeben. Vielen Dank dennoch für die Möglichkeit, jetzt weitere Informationen veröffentlichen zu können.  Und noch eine Bemerkung: Laut geltendem Kommunalrecht gibt es einen Unterschied zwischen Wahlvorschlagsträger (Kommunalwahlgesetz) und Fraktion (Kommunalverfassung), dies sollte gerade der Verwaltung bekannt sein. 

Ich verbleibe mit sonnen-energi(E)schen Grüßen

Ihre ELKE SEIDEL

Stadtverordnete, Kreistagsmitglied 

Beelitz 01.04.2019