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Eigenversorger im Bereich erneuerbarer Elektrizität

Ich will hier nicht allgemein polemisieren, sondern einfach schildern, wie meine persönliche Situation bezüglich der gewählten Überschrift ist. Diese Überschrift ist ein Zitat, sie ist der Titel des Artikels 21 der aktuellen EU-Richtlinie RED II, die in nationales Recht umgesetzt werden muss und bereits ab 2018

Nun zur Situation:

Seit 1999 betreiben wir eine kleine Photovoltaikanlage auf unserem Dach. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz garantierte für 20 Jahre eine Einspeisevergütung, die gut war, aber reich sind wir davon nicht geworden. Es war auch nicht das erklärte Ziel, Geld zu verdienen, sondern den erneuerbaren Quellen für Elektroenergie den Weg in die Zukunft zu ebnen. Damals, 1999, wurden wir noch als Exoten verlacht, schaut man sich aber heute in den Städten und Gemeinden um, wurden doch zahlreiche Photovoltaikanlagen auf den Dächern installiert. Der Anteil erneuerbarer Energien im Stromnetz ist bedeutend gewachsen und wird immer größer.

20 Jahre garantierte Einspeisevergütung – und was kommt danach?

Die Anlage kann noch gewiss 15 bis 20 Jahre weiter Strom produzieren. Den möchten wir gerne selbst verbrauchen, ein Stromspeicher ist installiert, ein Elektroauto steht vor der Tür und lässt sich mit dem Strom „betanken“.

Was die Bundesregierung verschlafen hat, ist eine Anschlussregelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz zu schaffen.

Jetzt wurde in großer Hektik ein Referentenentwurf (siehe Anlage) präsentiert. Wer Lust hat, kann einmal in die über 200 Seiten gucken und wird feststellen, dass das Ganze für den gewöhnlichen Bürger unleserlich ist. Es fehlt eine übersichtliche Lesefassung, mit der man einigermaßen klarkommen könnte.

Nun haben kluge Menschen herausgefunden, dass es verschiedene Modelle für „ausgeförderte“ Anlagen geben soll (also Anlagen, die ab 2021 aus der Förderung fallen), die alle das Ziel haben, einen Eigenverbrauch des erzeugten Stroms zu verhindern. Wer hat diese Modelle erarbeitet? Ein Schelm, wer Arges dabei denkt: Die Bundesnetzagentur und der Lobbyverband der großen Stromkonzerne!!

Also: Ab 2021 würde sich die Erzeugung von Solarstrom nicht mehr lohnen. Das hieße: Anlage stilllegen und Kohlestrom kaufen. Falls dieser Referentenentwurf in der vorgelegten Form beschlossen würde, wäre das eine gewaltige Bremse für Elektrizität aus erneuerbaren Quellen (nicht nur Photovoltaik!).

Sieht so die konkrete Umsetzung der Klimaschutzziele der Bundesregierung aus? Statt Bürgerenergie werden so weiter fette Gewinne für die Großkonzerne gesichert.

Allerdings: Ein Referentenentwurf ist zum Glück noch kein Gesetz.

Was wenig spaßig ist: Das Vorhaben der Bundesregierung, speziell des Wirtschaftsministeriums, widerspricht der aktuellen EU-Richtlinie von 2018 zur Stärkung erneuerbarer Elektrizität und auch der Eigenverwendung von Strom aus Photovoltaikanlagen, wäre also rechtswidrig!

Wie wird sich der Bundestag entscheiden? EU-Rechts-konforme Stärkung der Bürger-Energie   oder Sicherung der Pfründe der Großkonzerne?

Beelitz, 15.9.2020

Dr. Rudolf Seidel

(Foto: skeeze auf Pixabay)

Weiterführende Texte:

  • EU-Richtlinie RED II
  • Referentenentwurf zur EEG-Novelle